Austausch von Weihnachtsliedern im TwinSpace
Frage
Eine Schulklasse stellt ihrer Partnerschule typische Weihnachtslieder vor. Die Schülerinnen und Schüler singen die Lieder und halten dies in einer Videodatei fest, um sie ihren Partnern im TwinSpace präsentieren zu können. Damit die Partnerklasse mitsingen kann, stellen sie den entsprechenden Liedtext in ihrer Sprache zur Verfügung. Muss bei der Nutzung des Liedtextes etwas beachtet werden? Wenn ja, was?
Kurzantwort
Auch Liedtexte unterliegen dem Urheberrechtsschutz
Liedtexte stellen in aller Regel eine persönliche geistige Schöpfung dar und sind deshalb urheberrechtlich geschützt. Denn an die Schutzfähigkeit von Liedtexten werden nur relativ geringe Anforderungen gestellt, sodass selbst bei eher banalen Liedtexten davon auszugehen ist, dass sie dem Urheberrechtsschutz unterfallen. Der Urheber eines Liedtextes wird im Übrigen im Urheberrecht als Textdichter bezeichnet.
Urheberrecht: Frist erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Allerdings bestehen Urheberrechte nicht zeitlich unbefristet: Sie erlöschen vielmehr 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Wurde das urheberrechtlich geschützte Werk von mehreren Urhebern geschaffen, berechnet sich die erwähnte siebzigjährige Frist ab dem Tod des längstlebenden Urhebers (§ 65 UrhG). Ist das Urheberrecht erloschen, wird das Werk gemeinfrei, das heißt, es kann von jedermann zustimmungs- und vergütungsfrei genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund wird die Zurverfügungstellung der Liedtexte von typischen Weihnachtsliedern in vielen Fällen problemlos möglich sein, da deren Schutzfrist bereits längere Zeit abgelaufen ist. So starb etwa Joseph Mohr, der den Text für das berühmte Weihnachtslied „Stille Nacht, heilige Nacht“ schrieb, im Jahr 1848. Der Urheberrechtsschutz an dem von ihm verfassten Liedtext erlosch somit bereits 1918.
Einstellen eines Liedtextes im TwinSpace gilt als Veröffentlichung
Soll dagegen ein Liedtext zur Verfügung gestellt werden, welcher nach der oben dargestellten Berechnung noch urheberrechtlich geschützt ist, muss hierfür die Zustimmung des bzw. der Rechteinhaber(s) eingeholt werden. Denn das Zurverfügungstellen eines Liedtextes stellt auch im geschlossenen Bereich des TwinSpace ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Urheberrechtes dar und dieses Nutzungsrecht ist nach dem Gesetz dem Urheber exklusiv vorbehalten. Hierbei kommt es für ein öffentliches Zugänglichmachen nur darauf an, dass ein größerer Personenkreis Zugriff auf ein Werk hat, dessen Mitglieder nicht persönlich miteinander verbunden sind. Eine bloße virtuelle Verbundenheit reicht dabei ebenso wenig aus wie die Sicherung einer geschlossenen Benutzergruppe mittels Zugangsdaten.
Veröffentlichung der Liedtext-Übersetzung: Zustimmung des Urhebers erforderlich
Weiterhin stellt eine möglicherweise erfolgende Übersetzung eines Liedtextes rechtlich eine Bearbeitung dar und auch eine solche Bearbeitung darf insbesondere ohne Zustimmung des Urhebers nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Schließlich ist stets zu prüfen, ob auch der ursprüngliche Liedtext zur Verfügung gestellt wird, da spätere Bearbeitungen ebenfalls eigenständig urheberrechtlich geschützt sein können und dafür die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist. Zu beachten ist insoweit im Übrigen noch, dass die Rechte der Urheber von Liedtexten regelmäßig von der Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen werden und daher bei der GEMA auch die benötigten Rechte gegebenenfalls erworben werden müssten.
Zusammenfassung
Die originalen Liedtexte typischer Weihnachtslieder können vermutlich regelmäßig im TwinSpace ohne Einholung einer Einwilligung zur Verfügung gestellt werden, da es sich um Texte handelt, deren Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist (oder die als Volkslied schon keinem bestimmten Textdichter zugeordnet werden können). Besteht der Urheberrechtsschutz am Liedtext allerdings noch, wird die Einwilligung des Urhebers beziehungsweise der GEMA auch im Falle des Zurverfügungstellens im TwinSpace benötigt, da es insoweit sich um eine öffentliche Zugänglichmachung handelt.




